KFZ-Versicherung

In der KFZ-Versicherung gibt es 3 grundlegende Produktvarianten:

  • KFZ- Haftpflicht
  • KFZ -Teilkasko
  • KFZ -Vollkasko

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto einem anderen Verkehrsteilnehmen verschulden. Für Schäden an Ihrem eigenen Auto müssen Sie selbst aufkommen, sofern diese nicht durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht und damit durch dessen Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Zusätzlich zur reinen Haftpflichtversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung auch Schäden an Ihrem eigenen Auto, die ohne Ihr Verschulden verursacht wurden.  In der Grundversion sind dies vor allem Schäden, die Ihnen aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Kollision mit Tieren oder auch der Diebstahl des Autos entstehen. Diese Form der Teilkasko wird auch „Elementarkasko“ genannt. Viele Versicherer bieten zusätzlich die Möglichkeit, Schäden durch unbekannte Dritte gegen Aufpreis mitzuversichern, wie z.B. Park- oder Vandalismus-Schäden. In diesem Fall wird häufig von „Parkschadenkasko“ gesprochen

Eine Teilkaskoversicherung wird in der Regel empfohlen, wenn Ihr Auto nicht älter als 5-8 Jahre ist und Sie Schäden am eigenen Auto gedeckt/versichert haben möchten, die außerhalb Ihres Einflusses liegen.

Eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden an Ihrem Auto, die Sie selbst (durch einen Unfall) verschuldet haben. Sie ist dadurch deutlich teurer als die Teilkasko. Eine Vollkasko-Versicherung sollten Sie vor allem dann abschließen, wenn Ihr Auto noch relativ neu ist (bis ca. 5 Jahre) und Sie die Reparatur von Schäden an Ihrem eigenen Auto finanziell stark belasten würde. Ganz besonders gilt dies, wenn Sie Ihr Auto über einen Kredit oder mittels Leasing finanziert haben, da Sie in diesem Fall für den entstandenen Schaden gegenüber dem Kredit- oder Leasinggeber aufkommen müssen, ohne damit schon Ihr Auto ersetzt zu haben.

Vorschadenbesichtigung Kaskoversicherung

Wenn Sie eine Kaskoversicherung für ein KFZ abschließen, welches kein Neuwagen mehr ist, verlangt der Versicherer  in den meisten Fällen  eine sogenannte „Vorschadenbesichtigung“. Hierbei kontrolliert ein unabhängiger Sachverständiger (z.B. ÖAMTC, ARBÖ) das Fahrzeug auf bereits vorhandene Schäden. Solche Schäden sind vom neuen Versicherer dann nicht gedeckt.

Bonus-Malus-Stufen

Die Bonus-Malus-Stufe ist ein einheitliches System, welches jeden Fahrzeughalter in eine Stufe zwischen 0 und 18 einteilt.  Die Bonus-Malus-Stufe hat  einen großen Einfluss auf die Prämie. Die Prämie in der Stufe „0“ ist um bis zu 60% günstiger als in der Stufe „9“.  Der österreichische Versicherungsverband führt ein zentrales Register aller Bonus-Malus-Stufen und ein neuer Versicherer fragt  dort Ihre  aktuelle Stufe vor Ausstellung einer Polizze ab.

Selbstbehalt junge Fahrer

Wenn Sie zusichern, dass Ihr nicht von jungen Fahrern gelenkt wird, gewähren einige Versicherer einen Rabatt im Ausmaß von 10-20%. Die Altersgrenze liegt (je nach Versicherer) bei 22-25 Jahren. Wird das Auto im Schadensfall von einem Lenker unterhalb der Altersgrenze gelenkt, dann wird ein zusätzlicher Selbstbehalt verrechnet, meist in der Höhe von ca. EUR 300-400.

Wahl des Selbstbehalts

Bei der Wahl des Selbstbehalts sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen Betrag handelt, der im Falle des Falles für Sie finanziell verschmerzbar ist. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Sie für Schäden, die geringer als der Selbstbehalt sind, in aller Regel selbst aufkommen müssen.

Sie möchten Ihre KFZ-Versicherung wechseln?

Ist Ihnen Ihre derzeitige KFZ-Versicherung zu teuer? Kaufen Sie sich ein neues Auto und möchten wissen, wie Sie am besten zu einer neuen Versicherung kommen? Dann sind Sie bei uns genau  richtig. Bei uns erfahren Sie alles rund um den Versicherungswechsel und wir achten darauf, dass der Versicherungswechsel reibungslos abläuft und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

KFZ-KÜNDIGUNG

Bei der KFZ-Kündigung gibt es mehrere Varianten:

  • KFZ Kündigung zum Vertragsablauf:

    Ein KFZ-Vertrag läuft meist 1 Jahr und verlängert sich automatisch wenn Sie nicht kündigen. Man kann einmal im Jahr den Vertrag kündigen. Zu beachten ist, dass 2 Monate vor der Hauptfälligkeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

  • KFZ-Kündigung nach Prämienerhöhung:

    Wenn Sie vom Versicherer eine Verständigung erhalten, dass sich Ihre Prämie erhöht, und sei es auch nur im Rahmen der jährlichen Indexanpassung, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung kündigen. Nach Kündigung haben Sie noch ein Monat Zeit, eine neue Versicherung abzuschließen.

  • KFZ-Kündigung bei Fahrzeugwechsel:

    Hier kann die Versicherung ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen gekündigt werden. Grundsätzlich muss die Kündigung durch den Käufer des Fahrzeugs erfolgen. Damit der Vertrag verlässlich beendet wird, empfehlen wir trotzdem, den Versicherer zu verständigen und eine Auflösung zum Abmeldedatum des Fahrzeugs zu verlangen.

  • KFZ-Kündigung nach Schadensfall:

    Hat die Versicherung die Leistung nach einem Schaden abgelehnt (in der Haftpflicht auch bei Leistung), kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Leistung bzw. Ablehnung der Leistung gekündigt werden.

Da es in diesem Bereich immer wieder zu Komplikationen kommt, empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsmakler bzw. wird der Versicherungswechsel professionell von unserem Büro übernommen.

Bei Fragen zur Kfz An-, Um- oder Abmeldung folgen Sie bitte dem Link: